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07. Februar 2000

EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN    PER FAX VORAB

Herrn Bürgermeister
Joachim Gramberger
Gemeinde Wangerland
Helmstedter Straße 1

26434 Wangerland-Hohenkirchen

 

Sehr geehrter Herr Gramberger,

im Jeverschen Wochenblatt vom 5. Februar 2000 habe ich gelesen, daß in der Sitzung des Planungs- und Sanierungsausschusses am Dienstag, 15. Februar 2000 um 19.00 Uhr der Punkt "Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan II/3c Horumersiel-Süd" behandelt werden soll.

Dieser Bebauungsplan wurde am 29. Januar 1974 als Satzung der Gemeinde Wangerland beschlossen.

Per Vertrag vom 18. Dezember 1975 zwischen der Gemeinde Wangerland, vertreten durch die Herren Hans-Georg Fellensiek und Alfred Geyer und meinem Vater, Herrn Johannes Hinrich (genannt Hans) Willms, wurde über diesen Bebauungsplan ein Notarvertrag geschlossen.

In der Präambel zum Notarvertrag heißt es unter anderem:

"Ferner hat sich die Gemeinde dafür eingesetzt, daß für ein weiteres – dem Landwirt Willms gehörendes  – Gelände in Horumersiel-Süd ein Bebauungsplan aufgestellt wurde, wodurch die Möglichkeit besteht, auch dieses Areal an einen Bauträger, mit dem bereits Verhandlungen geführt werden, zu veräussern.   Die Gemeinde bittet die Nds. Landgesellschaft dringend, sich für eine bevorzugte Aussiedlung des Hofes Willms aus dem Ort Horumersiel einzusetzen".

Zielsetzung dieses Vertrages aus dem Jahr 1975 war die Aussiedlung des Landwirtschaftlichen Betriebes meiner Eltern aus dem Dorf.  In diesem Zusammenhang sollte eine Ersatzhofstelle inklusive Ländereien beschafft werden.

Die Hofstelle sollte aus dem Erlös der heutigen Siedlung Wiesenweg bestritten werden, während die dazugehörigen Ländereien vom Erlös des Baugebietes Horumersiel-Süd gekauft werden sollten.

Als die Gemeinde Wangerland in Besitz der Auflassung für die Flächen am Wiesenweg war, wurde unmittelbar im Anschluß daran die Weiterentwicklung des Baugebietes Horumersiel-Süd von Seiten der Gemeinde in vertragswidriger Weise boykottiert.

Dadurch konnten meine Eltern zu diesem Zeitpunkt die Aussiedlung des Hofes nicht vollziehen, vielmehr hatten sie aus dem Erlös des Wiesenwegs die Hofstelle Diekhausen gekauft und waren dann nicht mehr in der Lage, die dazugehörigen Ländereien zu kaufen und das vorgesehene Hofgebäude umzubauen.

Durch dieses im Sinne von Treu und Glauben vertragswidrige Verhalten der Gemeinde Wangerland ist meinen Eltern ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden.

Der Ordnung halber darf ich darauf hinweisen, daß wenn die Gemeinde Wangerland diesen Bebauungsplan jetzt zu Gunsten der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, wie sie derzeit geplant ist, aufhebt, auf die Gemeinde Wangerland finanzielle Forderungen in erheblichem Umfang zukommen.

Im Rahmen der Städtebaulichen Entwicklungmaßnahme wird sehr viel über die Mitwirkungsbereitschaft einzelner Bürger gesprochen und der Mangel an einer solchen Mitwirkungsbereitschaft als Begründung für die Notwendigkeit der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme herangezogen.

Das Beispiel des Bebauungsplans Nr. II/3c Horumersiel-Süd zeigt deutlich, daß es sich im Ort Horumersiel nicht um einen Mangel an Mitwirkungsbereitschaft bei den Bürgern handelt, sondern daß vielmehr die Gemeinde Wangerland selbst durch das Boykottieren vorher mit Bürgern der Gemeinde geschlossenen Verträgen die Ortsentwicklung über inzwischen 25 Jahre blockiert hat.

Wäre die Gemeinde im Jahre 1975 ihren vertraglichen Pflichten nachgekommen und hätte sich für die Entwicklung des Baugebietes Horumersiel-Süd – wie vertraglich vereinbart – eingesetzt, wäre diese Fläche längst bebaut, die entsprechenden Gewerbesteuereinnahmen kämen entsprechend auch der Gemeinde zugute und der landwirtschaftliche Betrieb Willms wäre schon seit mindestens 20 Jahren aus dem Ortskern Horumersiel heraus verlagert worden.

Wenn jetzt eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "aufgesetzt" wird und diese damit begründet wird, daß die Mitwirkungsbereitschaft einzelner Bürger nicht besteht und auch die Mitwirkungsbereitschaft meiner Familie explizit angezweifelt wird, fragt man sich in diesem Zusammenhang, wer eigentlich die städtebauliche Entwicklung der beiden Ortsteile Horumersiel und Schillig fördert, und wer sie blockiert.

Meines Erachtens hat die Gemeinde Wangerland vor dem Hintergrund dieser über die 25 Jahre fortgesetzten Blockadepolitik – denn jeder weitere Versuch meiner Eltern dieses Baugebiet zu entwickeln stieß auf entsprechende "Mauern" in der Gemeinde Wangerland – das moralische Recht verloren, zusammen mit der Firma Thalen – deren Professionalität in diesem Bereich meines Erachtens deutlich zu wünschen übrig läßt – darüber zu urteilen, ob denn Bürger mitwirkungsbereit sind oder nicht.

Dieses Verhalten der Gemeinde ist ein weiterer Grund für die Rechtswidrigkeit der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB, schließlich gelten Rechtsgrundsätze wie Treu und Glauben etc. auch für öffentliche Gebietskörperschaften und nicht nur für den privaten Bürger.

Ich darf an dieser Stelle noch einmal betonen, daß die gesamte Familie Willms natürlich im Sinne der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme mitwirkungsbereit ist, sofern diese rechtmäßig ist.  Das gleiche gilt für die alternativ durchzuführende Bauleitplanung, die bisher von der Gemeinde Wangerland abweichend von dem Bebauungsplan II/3c noch nicht durchgeführt wurde.

Selbstverständlich werden auch diese Aspekte in die verwaltungsrechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme eingebracht.  Außerdem behalten meine Familie und ich uns vor, wegen der Aufhebung des Bebauungsplans II/3c Horumersiel-Süd Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde Wangerland geltend zu machen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Willms

(elektronisches Dokument, daher ohne Unterschrift gültig)

 

Kopien: Siehe beiliegenden Verteiler

 

VERTEILER       

Hr. Ministerpräsident Sigmar Gabriel, Nieders. Staatskanzlei
Fachausschuß Städtebau- und Wohnungswesen, Nieders. Landtag
(Eingabe-Nr. 02051/08/14) –

Hr. B. Theilen, Regierungspräsident Weser–Ems
Hr. L. Trinter, Bezirksregierung Weser–Ems
Hr. Dr. L. Knippert, Oberkreisdirektor, Landkreis Friesland
Fr. K. Evers-Meyer, Landrätin

Mitglieder des Gemeinderats

Hr. Abeldt, Wilhelmshavener Zeitung
Hr. Stutz, Nordwest-Zeitung
Fr. Sterz, Jeversches Wochenblatt

Hr. Dr. H. Ehrenberg
Hr. RA R. Fink
Hr. H. Hans
Hr. H. Kleinschmidt
Fr./Hr. G. und Ch. Kowalewsky
Hr. Dr. R. Müller
Hr. W. Neumann
Hr. W. Ostendorf, Kreislandvolkverband Friesland e.V.
Fr. R. Rosenthal
Hr. E. Schake
Fr./Hr. A. und J. Willms
 

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