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15. Dezember 1999

EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN    PER FAX VORAB

Herrn Bürgermeister
Joachim Gramberger
Gemeinde Wangerland
Rathaus - Helmstedter Straße 1

26434 Wangerland

 

Sehr geehrter Herr Gramberger,

kürzlich hatte ich Gelegenheit, das Thema Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB mit einem direkt Beteiligten zu erörtern.kürzlich hatte ich Gelegenheit, das Thema Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB mit einem direkt Beteiligten zu erörtern.

Nachdem im Rahmen des gesamten Prozesses inklusive Bürgerinformation die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit einem erhöhten Wohnbedarf begründet wurde, scheint es offenbar jetzt eine Kurskorrektur zu geben.

Dabei muss man bedenken, dass in der Zwischenzeit durch Bereitstellung von statistischem Datenmaterial nachgewiesen wurde, dass überhaupt kein erhöhter - wenn überhaupt ein normaler - Wohnbedarf besteht.

Inzwischen scheint man abweichend von der ursprünglichen Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung das ganze Thema mit drei Begründungen untermauern zu wollen.

Das heißt, man nimmt nunmehr die Summe aller möglichen Begründungen, weil die ursprüngliche Begründung ganz offensichtlich nicht mehr ausreicht.


Erhöhter Wohnbedarf

Das Thema Erhöhter Wohnbedarf dürfte sich nach Vorlage der aktuellen Zahlen erledigt haben und taugt nicht als eine Begründung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme.

In diesem Zusammenhang darf ich an meine Briefe der letzten Wochen verweisen.


Schaffung von Arbeitsplätzen

Soweit ich das beurteilen kann, geht es bei der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im wesentlichen um eine Planung für Wohnbebauung. Die Schaffung von Arbeitsstätten ist so gut wie gar nicht vorgesehen.

Schon jetzt sind im Besitz/Eigentum der Gemeinde Wangerland mindestens zwei Standorte für den Bau einer Kurklinik. Diese Standorte bestehen bereits seit etlichen Jahren, ohne dass es die Gemeinde Wangerland geschafft hätte, dort einen Investor zu begeistern, der das Risiko eingeht, in der Gemeinde Wangerland, d. h. im Ort Horumersiel - Schillig, eine Kurklinik zu bauen. Insofern muss auch im Sinne der Schaffung von Arbeitsplätzen die Argumentation für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme fehlgehen.


Infrastruktur

Betrachtet man die Ortsentwicklung der beiden Ortschaften Horumersiel und Schillig, ist nur sehr schwer nachvollziehbar, wo den Infrastrukturerfordernisse akuter Natur bestehen.


Großparkplätze

Die angedachten Großparkplätze sind unzweckmäßig, viel zu groß und wären bei einer vernünftigen Ortsplanung wahrscheinlich gar nicht erforderlich.

Die Verlagerung des Großparkplatzes von der Außendeichslage in den Ortskern in Schillig bedeutet meines Erachtens eine Verschwendung von Steuergeldern bzw. Verschleuderung von Vermögen der zukünftigen Bauwilligen und eine insgesamte Verschlechterung der Lebensqualität im Ortsteil Schillig.

Auch der Großparkplatz südlich der Tankstelle Hicken, am Ortseingang in Horumersiel, wäre bei einer vernünftigen Ortsplanung unter Beibehaltung des zentralen Parkplatzes auf dem Gelände des alten Hafens und der neuen Parkplätze am neuen Schwimmbad sehr wahrscheinlich nicht notwendig.

Auch hier werden meines Erachtens finanzielle Mittel ohne Grund verschleudert.

Man möge sich doch einmal vorstellen, dass die Tagesgäste von Horumersiel ihr Auto vor dem Dorf bei der Tankstelle Hicken abstellen müssen, um dann zu Fuß über eine Wegstrecke von 500 - 1000 m bis zum Ortskern oder sogar bis zur Deichstraße zu gelangen.

Schon jetzt wird der Großparkplatz auf dem Gelände des Außenhafens nicht angenommen, der dem Ortskern sehr viel näher ist.

Der Parkplatz im Ortskern selbst wird derzeit gerade vorbei an der geltenden Stellplatzverordnung der Gemeinde Wangerland im Rahmen eines langfristigen Pachtvertrages mit der Wangerland Touristik GmbH, die dadurch ihre Kompetenzen überschreitet und Ordnungspolitik betreibt, an den Privatinvestor Arno Meents "verschenkt".

Es macht sich natürlich gut, wenn man im Ortskern vorhandene Infrastruktur zum Nutzen privater Investoren blockiert oder liquidiert und dann danach "schreit", dass man neue zusätzliche Infrastruktur braucht und sich diese entweder mit öffentlichen Fördermitteln (neue Parkplätze am neuen Solebad) oder mit dem Geld der Bauwilligen, die dann überhöhte Grundstückspreise zahlen müssen, finanzieren lässt.

Die Umgehungsstraße Süd in Horumersiel mag denn notwendig werden, wenn man die Goldstraße zur Fußgängerzone umwidmet bzw. umwidmen will. In diesem Falle wäre aber die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme auf den gesamten Ortskern von Horumersiel auszudehnen und der Planwertausgleich auf alle Nutznießer des Ortes zu verteilen.

Im übrigen hat es in bezug auf die Umgehungsstraße Süd mit den Eigentümern keine Verkaufsgespräche gegeben. Diese hätten sehr wahrscheinlich in konstruktiver Form geführt werden können, wenn man sich von Seiten der Gemeinde Wangerland nur die Mühe gemacht hätte. Die Gemeinde hätte die notwendigen Flächen dafür erwerben können und die Umgehungsstraße, wie es sich gehört, aus dem Gemeindehaushalt finanzieren und bauen können.

Insofern gibt es auch in diesem Punkt keine Notwendigkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.


Notwendige nächste Schritte

Wenn jetzt plötzlich neue Begründungen für die Einführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme herhalten müssen, nachdem der ursprüngliche Grund, nämlich der erhöhte Wohnbedarf, gar nicht gegeben ist, muss meines Erachtens das Verfahren in vollem Umfang wieder aufgerollt werden, d. h., der komplette Prozess inklusive Bürgerinformation muss von Anfang an wiederholt werden. Auch die Einzelgespräche mit den betroffenen Bürgern bedürfen einer Wiederholung.

Nach den mir vorliegenden Informationen hat die jetzige Satzung mit dem, was in Bürgerinformation und Einzelgesprächen hinsichtlich Zielsetzung und Begründung diskutiert wurde nicht mehr viel zu tun, schon aus diesem Grunde ist das Vorhaben als fehlerhaft und damit als rechtwidrig anzusehen.


Mitwirkungsbereitschaft

Dieses wurde in der Vergangenheit durch Herrn Müller von der Firma Thalen wiederholt getan und damit ist seine Einschätzung der Mitwirkungsbereitschaft einzelner Bürger als fehlerhaft anzusehen.

Selbstverständlich sind wir, d. h. die Familie Willms, im Sinne der Weiterentwicklung des Ortes Horumersiel - Schillig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang mitwirkungsbereit. Die Mitwirkung an der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme selbst geschieht allerdings in allen Schritten vorbehaltlich deren Rechtmäßigkeit.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und gehe davon aus, dass auch diese Anregungen in die Satzung und deren Genehmigungsprozess einfließen.

Mit freundlichen Grüßen


Heinrich Willms

(elektronisches Dokument, daher ohne Unterschrift gültig)

Copyright 1999 Heinrich Willms