Heinrich Willms | Postanschrift: |
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01. Dezember 1999 |
Herrn Bürgermeister
Joachim Gramberger
Gemeinde Wangerland
Rathaus - Helmstedter Straße 1
26434 Wangerland
Sehr geehrter Herr Gramberger,
Ihr Schreiben vom 19. November 1999 habe ich gestern erhalten und mit Interesse gelesen.
Einerseits hat es mich doch sehr gewundert, daß Sie als erfahrener Verwaltungsfachmann und Bürgermeister einer Gemeinde doch erheblicher Größe sich dazu hinreißen lassen, haltlose emotionale Wertungen in den Raum zu stellen. Sie sprechen von "Enttarnen" sowie von "niveaulosen und schon fast beleidigenden Unterstellungen und Behauptungen".
Ich hätte eigentlich erwartet, daß ein Verwaltungsfachmann wie Sie in der Lage ist, sachlich vorgetragene Argumente auf sachlicher Basis zu erwidern, anstatt sich in emotionalen Entgleisungen zu verlieren.
Der Ordnung halber darf ich feststellen, daß Sie es bisher nicht geschafft haben, auf umfangreiche Einwendungen meinerseits in bezug auf die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in Horumersiel – Schillig eine sachliche Antwort zu liefern. Auch auf Telefonanrufe mit der Bitte um Rückruf haben Sie bisher, wie auch inzwischen zum Thema Wattenmeerhaus, nicht reagiert.
Eine solche Antwort steht mir allerdings zu. Aus Ihrem Verhalten kann man ersehen, daß Sie seitens der Gemeinde Wangerland, möglicherweise auch in der Person von Herrn Joachim Gramberger, gar kein Interesse haben, die Ortsentwicklung im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Bürgern, d. h. auch den Grundstückseigentümern, zu betreiben, sondern eine von externen Dienstleistern entwickelte Planung im Rahmen des § 165 BauGB notfalls auch gegen die Bürger "durchzudrücken".
Man muß sich angesichts Ihres jüngsten Schreibens die Frage stellen, ob Sie nicht Ihrerseits die Polarisierung zwischen Rat und Verwaltung einerseits und den Bürgern andererseits und die damit verbundenen Machtspiele suchen und betreiben – es wäre schade.
Dennoch möchte ich es nicht versäumen, Ihr Schreiben zu beantworten.
Sie schreiben:
"Es ist allerdings wenig hilfreich, mittels umfangreichem Schriftverkehr mit immer neuen vermeintlichen Gereimtheiten zu der städtebaulichen Maßnahme gem. § 165 BauGB für den Bereich Horumersiel und Schillig, eine zwischenzeitlich recht stattliche Anzahl an Mitbürgern, Funktionsträgern und Institutionen zu versehen, vielleicht eher richtiger gesagt zu belästigen."
Im Gegensatz zu Ihnen habe ich die Erfahrung gemacht, daß sowohl die angesprochenen Bürger als auch die Funktionsträger meine Ausführungen zum § 165 BauGB mit Interesse lesen, darauf konstruktiv mündlich oder schriftlich reagieren und Wert darauf legen, daß sie weiterhin mit Informationen versorgt werden.
Sollten sich bei Ihnen einzelne Bürger oder Funktionsträger beschwert haben, bitte ich doch, mir mitzuteilen, um wen es sich im einzelnen handelt. Dann würde ich jeweils nach Rücksprache mit dem Betroffenen diesen aus dem Verteiler herausnehmen.
Ich lege allerdings Wert darauf, daß sämtliche Ratsmitglieder einzeln über das Thema umfassend und detailliert informiert werden, da ich Grund zu der Annahme habe, daß eine Information der einzelnen Ratsherren über die Maßnahme gemäß § 165 BauGB nicht im gebotenen Umfang erfolgt ist. So teilte mir einer der Ratsherren kürzlich mit, daß der Planungsordner der Firma Thalen jedem Ratsherrn nur für maximal drei Tage zur Verfügung stand – danach mußte der Ordner jeweils an den nächsten Ratsherrn weitergereicht werden. Im übrigen bestand Kopierverbot Ist das eine umfassende Information der Ratsvertreter?
Ich finde es schon erstaunlich, daß die Firma Thalen für eine Voruntersuchung, wie sie durchgeführt wurde, insgesamt 70.000 DM an Beratungshonorar kassiert, nicht aber in der Lage ist, für jedes Ratsmitglied ein entsprechendes Exemplar als Kopie abzuliefern, damit sich die Damen und Herren mit der nötigen Intensität in das Thema einarbeiten können.
Möglicherweise steckt dahinter ja auch die Absicht, die Informationen nicht zu breit zu streuen. Ich schätze die Kopierkosten auf maximal 1.000 bis 2.000 DM. Das wäre angesichts der Brisanz der Thematik und des Thalen-Honorars doch sicher noch "drin gewesen".
Die geplante Maßnahme und das rechtliche Umfeld sind meines Erachtens so kompliziert, daß jedes Ratsmitglied Gelegenheit haben sollte, sich auf Basis eigens zur Verfügung gestellter Unterlagen mit beliebiger Intensität in das Thema einarbeiten zu können.
Zusätzlich sollten den Ratsmitgliedern nicht nur die von der Firma Thalen aufbereiteten – durchaus angreifbaren – Informationen, sondern auch neutrale Statistiken und Fakten zur Verfügung gestellt werden, damit sich diese ein neutrales Bild machen können, das auf einer möglichst breiten Informationsbasis beruht.
Schließlich geht es bei diesem Thema auch um erhebliche finanzielle Risiken für die Gemeinde Wangerland und damit auch für einzelne Bürger als Steuerzahler. Fehlentscheidungen in diesem Bereich können für die Gemeinde und auch für einzelne Bürger fatale Folgen haben.
Zum Beispiel konnte ich durch meine Recherchen inzwischen feststellen, daß z.B. die Wohnbedarfsberechnung der Firma Thalen offenbar nicht "das Papier wert ist, auf dem sie steht". Daher halte ich es für dringend erforderlich, daß alle Ratsmitglieder und auch die Funk-tionsträger der Aufsichtsgremien der Gemeinde Wangerland mit korrekten neutralen Informationen versorgt werden.
Damit dieses noch besser gewährleistet ist als in der Vergangenheit, habe ich meinen Verteiler noch um einige Personen ergänzt. Dazu gehören unter anderem:
– Frau Sterz, Jeversches Wochenblatt
– Herr Stutz, Nordwest-Zeitung
– Herr Abeldt, Wilhemshavener Zeitung
Internet
Zusätzlich habe ich unter der Internet-Adresse
www.wangerland-spiegel.de
eine Website eingerichtet, die ausschließlich dazu dient, politisch interessante Themen im Sinne einer Internet-Zeitung bzw. eines Bürgerforums in der Gemeinde Wangerland öffentlich zu machen.
Die Seite ist mit den entsprechenden Links versehen, damit sie auch in den relevanten Suchmaschinen vorkommt. Dadurch ist gewährleistet, daß die Informationen möglichst breit gestreut werden.
Darüber hinaus kann diese Website als Datenbasis durch die Betroffenen genutzt werden, die sich im Rahmen des Themas § 165 BauGB informieren und ggf. ihre Anwälte mit den notwendigen Daten und Fakten versorgen wollen.
Eine solche Datenbasis kann letztlich auch nur im Interesse der Gemeinde Wangerland sein. Schließlich haben Sie selbst, Herr Gramberger, mündlich und schriftlich empfohlen, das Vorhaben der Gemeinde Wangerland auf Basis eines Normenkontrollverfahrens rechtlich zu prüfen, damit letztlich die notwendige Rechtssicherheit gegeben ist. Eine solche Datenbasis kann nur dabei helfen, solche Überprüfungsaktivitäten mit der notwendigen Substanz auszustatten.
Brisante Themen
Nachdem es in der jüngsten Vergangenheit weitere brisante Themen in der Gemeinde Wangerland gibt, die meines Erachtens nicht immer mit der notwendigen Professionalität, Neutralität und Objektivität durch die Verwaltung behandelt werden, habe ich auch für diese Themen auf der Website entsprechende Kapitel vorgesehen. Dazu gehören:
– Wattenmeerhaus
– Fremdenverkehrsabgabe
Weitere Themen werden sicherlich kurzfristig hinzukommen.
Die Website wird noch in dieser Woche ans Netz gehen und dann schrittweise mit Informationen versorgt werden, die die Seite interessant und für die Horumersieler Bürger der Wahrnehmung ihrer Bürgerrechte nutzbar machen.
Mitwirkungsbereitschaft
Im weiteren Verlauf Ihres Schreibens bestätigen Sie mir und meiner Familie erneut ausdrücklich eine Mitwirkungsbereitschaft im Sinne des BauGB. Im einzelnen führen Sie zu diesem Thema aus:
"Und dabei enttarnen Sie Ihr Bestreben jeweils gegen Ende Ihres Schreibens, indem Sie den eigentlichen Grund für Ihre anerkanntermaßen erheblichen Fleißarbeiten selbst liefern: Danach sind Sie gar nicht gegen eine entsprechende Entwicklung dieses Bereiches – schon gar nicht Ihrer eigenen Ländereien – allerdings, wenn überhaupt eben nur, wenn es nach Ihrer Vorstellung oder genauer gesagt auch wohl eher nach Ihrer Preisvorstellung geht. Sie sollten aber doch zur Kenntnis nehmen, daß nicht Ihre Vorstellungen entscheidend sind, sondern ausschließlich die rechtlichen Grundlagen und die in ihrem Rahmen gegebenen Ermächtigungen, aufgrund deren entsprechende Beschlüsse des zuständigen Rates meiner Gemeinde erfolgt sind."
Sie sprechen in diesem Zusammenhang von "enttarnen". Meines Erachtens gibt es an dieser Stelle nichts zu "enttarnen". Meine Eltern und ich haben in der Vergangenheit und auch jetzt im Rahmen der aktuellen Diskussion "immer mit offenen Karten gespielt" und werden dies auch in Zukunft tun.
Möglicherweise ist das auf Seiten der Gemeinde Wangerland mit Unterstützung der Firma Thalen anders?
Informationspolitik
Betrachtet man in diesem Zusammenhang die Informationspolitik der Gemeinde Wangerland, kommt man insbesondere auf Basis der dritten Bürgerinformation im Juli 1999 und auch auf Basis des Verhaltens und der Aussagen von Herrn Michael Müller, Firma Thalen, zu dem Schluß, daß die Informationen nur recht zäh fließen und zudem nachweislich wider besseren Wissens Falschinformationen – insbesondere über die Rechte der betroffenen Bürger – gegeben werden. Einzelne Bürger werden Ihnen dieses sicher gerne bestätigen.
Ihr Schreiben vom 19. November 1999 gibt erheblichen Ansatz zur Schlußfolgerung, daß Sie in bezug auf Offenheit und Transparenz lieber den Rückzug antreten wollen, als daß Sie sich konstruktiv mit der Problematik, auch im Interesse einzelner Bürger, auseinandersetzen können. Ich glaube nicht, daß das der Sache und damit der Ortsentwicklung Horumersiel – Schillig hilft.
Versuchen Sie es doch auch einfach einmal mit authentischem Verhalten und der notwendigen Transparenz und Offenheit auf Seiten der Gemeinde Wangerland.
Beitrag Willms
Ich habe in den vergangenen Jahren immer zum Ausdruck gebracht, daß wir als Familie jederzeit bereit sind, an der Ortsentwicklung, im Sinne einer ganz normalen Bauleitplanung oder auch im Rahmen städtebaulicher Verträge, mitzuwirken. Auch in der Vergangenheit hat die Familie Willms einen erheblichen Beitrag zur Ortsentwicklung geleistet.
Immerhin steht die Siedlung Am Huf teilweise und die Siedlung Wiesenweg vollständig auf ehemaligen Willmschen Ländereien. Auch bei der Arrondierung der Kolkflächen haben wir uns kooperativ gezeigt und unseren entsprechenden Beitrag geleistet.
Es gibt im Kreise der rund 800 Bürger in Horumersiel – Schillig kaum eine Handvoll, die Beiträge in diesem Umfang geleistet haben oder haben leisten können bzw. wollen. Möglicherweise sollten Sie solche Beiträge anerkennen, anstatt die Summe der Grundstückseigentümer mit Aussagen wie denen von Herrn Weiringer in bezug auf die Planungsbehinderung "an den Pranger stellen zu lassen".
Das "an den Pranger stellen" scheint mir in der demokratischen Gemeinde Wangerland durch offizielle Funktionsträger bzw. Geschäftsführer kommunaler Eigenbetriebe durchaus üblich geworden zu sein.
Ich sehe insbesondere im Kreise der Gewerbetreibenden, aber auch im näheren Umfeld von Rat und Verwaltung immer mehr Personen, die darauf aus sind, im Sinne unternehmerischer Aktivitäten zu profitieren, als daß sie entsprechende vergleichbare Beiträge leisten wollen.
Die Gemeinde Wangerland ist in diesem Zusammenhang allerdings mindestens einmal vertragsbrüchig geworden und hat sich durch ihr eigenes, vertragswidriges Verhalten die Ortsentwicklung für ca. fünf Jahre blockiert. Zusätzlich wurde für beide Parteien ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden angerichtet. Möglicherweise erinnern Sie sich an den Schwimmsteg im Horumersieler Kolk als Symbol für den Vertragsbruch der Gemeinde Wangerland.
Hätte die Gemeinde damals im Sinne einer Zusammenarbeit konstruktiv gehandelt und zumindest die von ihr geschlossenen Verträge so erfüllt, wie man das üblicherweise zwischen Kaufleuten tut, wäre der Kurpark um den Kolk herum ca. fünf Jahre früher entstanden und die Kosten für den Schwimmsteg wären vermeidbar gewesen.
Verhandlungen
Allerdings hat sich die Verwaltung der Gemeinde Wangerland in den vergangenen Jahren nicht die Mühe gemacht, auch nur im Ansatz die entsprechenden ernsthaften Gespräche und Verhandlungen über eine Ortsentwicklung mit der Familie Willms zu führen.
In meinem Fall hat man sogar einfach "vergessen", mich zu den ersten Bürgerinformationen einzuladen, obwohl es ortsbekannt sein dürfte, daß ich als Pächter und damit Besitzer betroffener Ländereien von dieser Maßnahme direkt betroffen bin.
Erst auf meine mündlichen und schriftlichen Aufforderung an die Firma Thalen und die Gemeinde Wangerland kam es im November 1998, nachdem die erste Bürgerinformation schon gelaufen war, zu einem ersten Gespräch. Dieses Gespräch mit Herrn Michael Müller in meinem Hause in Hamburg haben alle Beteiligten als Einschüchterungsversuch von Seiten des Herrn Müllers empfunden. Ein konstruktives faires Gespräch war es jedenfalls nicht.
Zu diesem unerfreulichen Gespräch habe ich bereits in meinen Briefen vom 17. November 1998 bzw. 30. November 1998 an Sie bzw. Herrn Hein Jürgen Thalen Stellung genommen. Zusätzlich wurde in diesem Zusammenhang ein weiteres Gespräch im Hause Thalen im Dezember 1998 notwendig.
Auch im Kreise meiner Familie in Horumersiel oder auch nach "Vorladung" in die Gemeindeverwaltung hat es in den letzten Jahren außer einigen offensichtlichen "Alibiveranstaltungen" keine ernsthaften Gespräche gegeben. Auch das von mir initiierte Gespräch in den Räumen der Gemeinde Wangerland im Januar 1999 war eher dadurch gekennzeichnet, daß die Vertreter der Firma Thalen und der Gemeinde Wangerland ihren Standpunkt im Sinne der angeblichen Rechtmäßigkeit der Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB vertreten haben, als daß ernsthaft versucht wurde, anstehende Probleme zu diskutieren und zu lösen.
Preisvorstellung / Eigenentwicklung
Sie sprechen davon, daß eine wesentliche Voraussetzung für unsere Mitwirkung ist, daß die Entwicklung "nach Ihrer Vorstellung oder genauer gesagt wohl eher nach Ihrer Preisvorstellung geht".
Diese Unterstellung hat nun rein gar nichts mit den Zielen der Familie Willms und den von uns gegenüber der Gemeinde Wangerland geäußerten Absichten zu tun.
Wir haben seit Beginn der Diskussion um den § 165 BauGB in der Gemeinde Wangerland immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß wir selbstverständlich bereit sind, an der Ortsentwicklung mitzuwirken, daß wir aber von der im BauGB vorgesehenen Eigenentwicklung Gebrauch machen werden. Wir haben immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß wir nicht vorhaben, die Ländereien an die Gemeinde Wangerland zu veräußern. Dieses ist auch im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsplanung gemäß § 165 BauGB nicht zwingend notwendig (siehe BauGB und entsprechende Grundsatzurteile). Vielmehr ist die Eigenentwicklung im BauGB ausdrücklich vorgesehen. Daher haben wir diese Alternative gewählt.
Aus diesem Grund haben wir auch niemals eine Preisvorstellung genannt, da es nicht darum geht, die Ländereien an die Gemeinde Wangerland zu verkaufen, sondern ich habe vor, die Ländereien im Rahmen einer normalen Bauleitplanung und den gesetzlichen Rahmenbedingungen mit den entsprechenden städtebaulichen Verträgen selbst zu entwickeln.
Insofern würde es mich wirklich interessieren, wie Sie darauf kommen, daß es nach unseren "Preisvorstellungen" gehen muß – möglicherweise haben Sie da etwas verwechselt?!
Konkrete Stellungnahme
Ich würde mich freuen, wenn Sie dazu noch einmal konkret Stellung nehmen könnten und bitte Sie in diesem Zusammenhang, die von der Familie Willms gemachten mündlichen und schriftlichen Aussagen, die ganz besonders im Jahre 1999 mehrfach sehr spezifisch in erheblichem Umfang gemacht wurden, entsprechend zu berücksichtigen.
Verhältnismässigkeit
Wenn Sie in Ihrem Brief von "Ihren Vorstellungen" sprechen, so darf ich auf meine Schreiben aus diesem Jahre an die Gemeinde Wangerland verweisen, in denen ich mehrfach zum Ausdruck gebracht habe, daß wir uns selbstverständlich allen Planungen und Stadtentwicklungsüberlegungen unterwerfen werden, sofern diese rechtens sind. Diese Aussagen möchte ich hiermit noch einmal bestätigen.
Zusätzlich habe ich mehrfach konkrete Gesprächsbereitschaft zum Thema städtebauliche Verträge zur Eigenentwicklung unserer Flächen angeboten und um entsprechende Terminvereinbarung gebeten, ohne daß die Gemeinde Wangerland im Laufe eines Jahres darauf eingegangen wäre.
Auch Ihr jüngstes Schreiben spricht in diesem Zusammenhang für sich.
Selbstverständlich nehme ich zur Kenntnis und stimme in vollem Umfang mit Ihnen überein, daß die rechtlichen Grundlagen entscheidend sind. Dieses habe ich, glaube ich, in den vergangenen Diskussionen mündlich und schriftlich mehrfach zum Ausdruck gebracht. Allerdings darf ich an dieser Stelle feststellen, daß sich auch die Gemeinde Wangerland mit ihren Ratsbeschlüssen nicht im rechtsfreien Raum befindet, sondern sich bei ihrer Beschlußfassung – sowohl in informeller als auch inhaltlicher Hinsicht – an geltendes Recht halten muß.
Ich bin nach wie vor der Meinung, daß die vom Rat der Gemeinde Wangerland verabschiedete Satzung gemäß § 165 BauGB wegen fehlender Voraussetzungen und formeller Fehler rechtswidrig ist, und ich werde gegen diese Satzung Ihrer persönlichen Empfehlung folgend – sobald eine justitiable Grundlage vorliegt – den Verwaltungsrechtsweg beschreiten.
Selbstverständlich werde ich als Bürger der Gemeinde Wangerland die Planungshoheit des Rates der Gemeinde Wangerland anerkennen. Allerdings erwarte ich auch, daß seitens der Vertreter von Rat und Verwaltung der Gemeinde Wangerland insbesondere das Recht auf Eigentum inklusive seiner sozialen Verpflichtungen, das im Grundgesetz verankert ist, anerkannt wird.
Im BauGB ist ausdrücklich von einer Verhältnismäßigkeit die Rede, die dazu dienen soll, insbesondere Interessen zwischen der Planungshoheit der jeweiligen Gemeinde und dem Recht auf Eigentum der einzelnen Grundbesitzer abzuwägen. Dieses wird zentrales Thema des Normenkontrollverfahrens werden.
Gleichbehandlung Gemäss § 165 BauGB
Möglicherweise sollte man prüfen, ob nicht im Sinne einer Gleichbehandlung aller Bürger diese städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB über den gesamten Ort ausgeweitet werden kann. Damit würde es für den einzelnen zu einer erheblich geringeren Belastung kommen und darüber hinaus wäre der Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Grundgesetz wesentlich besser erfüllt.
Im Hinblick auf die offensichtliche Ungleichsbehandlung möchte ich gerne noch einige Beispiele anführen.
Beispiel Koch
Die Siedlung Wiesenweg wurde in den 60er/70er Jahren entwickelt, ohne daß ein Planwertausgleich aus dem "Endwert" der Grundstücke an die Gemeinde gezahlt wurde. Lediglich die direkten Erschließungskosten mußten getragen werden.
Für ein Grundstück, wie es damals auch der ehemalige Bürgermeister, Herr Klaus Koch, erwerben konnte, wäre nach dem heute gültigen Modell der städtebaulichen Entwicklungsplanung ein zusätzlicher Planwertausgleich an die Gemeinde Wangerland in Höhe von rund 40.000,- DM zu zahlen gewesen.
Es wäre doch prima, wenn man eines Morgens in der Regionalzeitung lesen könnte "Ex-Bürgermeister wird aus Solidarität mit den zukünftigen Bauwilligen freiwillig seinen Planwertausgleich für sein Grundstück im Wiesenweg in Höhe von 40.000,- DM nachzahlen."
Ein solches vorbildliches Verhalten würden die Wähler sicher zu würdigen wissen.
Beispiel Wattenmeerhaus
Im Oktober 1999 hat Herr Arno Meents das Wattenmeerhaus in einer meines Erachtens "fragwürdigen Ausschreibung" von der Wangerland Touristik GmbH erwerben können. Herr Arno Meents hat in der Eigentümerversammlung des Hauses Deichstraße 6 am 9. Oktober 1999 zum Ausdruck gebracht, daß er einerseits für seine weit über die Festsetzung des geltenden Bebauungsplanes hinausgehende Bauplanung die Zusagen der Gemeinde Wangerland und des Bauamtes beim Landkreis hat und zusätzlich die ca. 30 – 35 notwendigen Parkplätze für sein 55 – 60-Betten-Hotel von der Gemeinde pachten kann.
Herr Arno Meents plant eine geschlossene Bauweise anstelle der im Bebauungsplan vorgesehenen offenen Bauweise und nimmt damit den nördlich liegenden Häusern die Sonne. Darüber hinaus soll das Wattenmeerhaus um eine Etage aufgestockt werden. Bei einer im Bebauungsplan vorgesehenen Grundflächenzahl von 0,4 liegt der Planung von Herrn Meents eine Grundflächenzahl von 0,57 zugrunde. Damit liegt die Bebauungsdichte 20% über der im Bebauungsplan zulässigen.
Außerdem wird das Grundstück so zugebaut, daß die derzeit vorhandenen sechs bis acht Stellplätze nicht mehr existieren, sondern aus dem allgemeinen Dorfparkplatz bereitgestellt werden müssen (Stand der Planung vom 9. Oktober 1999).
Wenn es denn solche Zusagen der Gemeinde Wangerland tatsächlich gibt, muß man sich schon die Frage stellen, warum nicht die Gemeinde Wangerland in einem Fall, wo sie sogar selbst als Gesellschafter der Wangerland Touristik GmbH, mit den im Gesetz verankerten Kontrollpflichten in bezug auf eine kommunale Eigengesellschaft, die Verfügungsgewalt über das Objekt hat, hier nicht für solche "Begleitgeschenke" einen entsprechenden Planwertausgleich verlangt.
Würde die Gemeinde sich im Sinne einer Gleichbehandlung hier ähnlich verhalten wie bei der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme am Ortsrand von Horumersiel – Schillig, müßte sie von Herrn Arno Meents für dieses "Mehr" an Bebauungsmöglichkeiten und Stellplätzen außerhalb des von ihm erworbenen Grundstückes sicherlich einen sechsstelligen Betrag an Planwertausgleich verlangen.
Wo bleibt denn da die Gleichbehandlung?
Es bleibt in einem Normenkontrollverfahren zu prüfen, ob nicht durch ein solches Verhalten mit einer ganz offensichtlichen Ungleichbehandlung von Grundstückseigentümern, Bauwilligen und Investoren der Gleichbehandlungsgrundsatz in der Weise verletzt wird, daß ein weiterer substantieller Grund für die Rechtswidrigkeit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB gegeben ist.
Zumindest muß man sich in diesem Zusammenhang die Frage stellen und es bleibt zu prüfen, ob nicht einerseits Front gegen die von der städtebaulichen Entwicklungsplanung betroffenen Bauern und Grundstückseigentümer gemacht wird und andererseits möglicherweise Einzelinvestoren in unvertretbarer Weise bevorzugt und mit entsprechenden "Begleitgeschenken" ausgestattet werden.
Ratsbeschluss
Meine Mutter hat inzwischen versucht, die Ratsentscheidung in dokumentierter Form von der Gemeinde Wangerland zu bekommen – leider bisher ohne Erfolg – man hat ihr die Aushändigung der Ratsentscheidung verweigert.
Ich würde mich freuen, wenn Sie auch in diesem Fall die entsprechenden notwendigen Erläuterungen geben können. Für mich ist es kaum verständlich, daß man einen Ratsbeschluß fällt, dann aber den Bürgern den Wortlaut eines solchen Ratsbeschlusses vorenthält. Man muß sich an dieser Stelle fragen, ob das etwas mit einer Verfahrenstaktik zu tun hat.
Möglicherweise ist das ein Zeichen dafür, daß die meines Erachtens in erheblichem Maße durch die unternehmerischen Interessen der Firma Thalen beeinflußte Ratsentscheidung gar nicht auf so "festen Füßen" steht, wie dieses immer nach außen bekundet wird.
"Staatsbürgerkunde"
Ihren Hinweis auf "Nachhilfeunterricht in Staatsbürgerkunde oder Baurecht" darf ich an dieser Stelle als emotionale Entgleisung werten. Ich frage mich allerdings, inwieweit solche Äußerungen dazu geeignet sind, eine konstruktive Arbeitsatmosphäre für die Ortsentwicklung in Horumersiel – Schillig zu schaffen.
Des weiteren muß ich mich fragen, ob solche schriftlichen Äußerungen zum Niveau eines "Bürgermeisterbriefes" passen.
Antworten
Sie behaupten, daß meine Einwendungen von Rat und Verwaltung "keiner Antwort würdig sind".
Möglicherweise sind die von mir aufgearbeiteten Daten und Fakten sowie die Argumente für Sie als Bürgermeister und damit Mitglied der Verwaltung unbequem. Das macht sie aber sicherlich nicht einer Antwort unwürdig.
Angesichts der – meines Erachtens – wenig professionellen Arbeit der Firma Thalen in diesem Zusammenhang, halte ich es für dringend erforderlich, wie bereits weiter vorne erwähnt, daß die Funktionsträger außerhalb der Gemeinde Wangerland und auch die Ratsmitglieder über zusätzliche Argumente und Fakten in vollem Umfang informiert werden.
Sie schreiben in diesem Zusammenhang:
"Und deshalb sind natürlich Ihre, man möchte fast sagen, oftmals niveaulosen und schon fast beleidigenden Unterstellungen und Behauptungen im Bezug auf Handlungen der Gemeinde Wangerland, ihres Rates oder der Verwaltung keiner Antwort würdig. Da hilft es nicht, daß Sie Ihren jeweils umfangreichen Schriftverkehr allen möglichen Funktionsträgern und Institutionen zur Verfügung stellen."
Ich frage mich an dieser Stelle, mit welcher Absicht Sie sich auf das Niveau emotionaler Wertung begeben, anstatt meine sorgfältig ausgearbeiteten, faktenbasierten Einwendungen zu berücksichtigen und mir darauf die mir als Bürger zustehende faktische Antwort zu geben.
Als Bürger frage ich mich, was Sie mit solchen Formulierungen erreichen wollen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß man mit solchen Formulierungen eine Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit schafft.
Auftritt
Sie sprechen in Ihrem Schreiben von einem "Auftritt". Dazu schreiben Sie im einzelnen:
"Die Gemeinde Wangerland hat Ihnen sogar ausführlich die Möglichkeit zu einer umfangreichen Aussprache gegeben. Im übrigen hatten Sie ja auf der Bürgerinformation Ihren "Auftritt". Ein Mehr steht Ihnen einfach nicht zu und ist auch aufgrund Ihrer wiederholt dargestellten Uneinsichtigkeit nicht vertretbar, zumal Ihre Argumente bei der Entscheidungsfindung durchaus gewürdigt und berücksichtigt wurden."
Möglicherweise meinen Sie in diesem Zusammenhang die dritte Bürgerinformation im Juli 1999.
Wenn Sie in Ihrem Brief schreiben, man habe mir "sogar ausführlich die Möglichkeit zu einer umfangreichen Aussprache gegeben", dann muß ich doch an dieser Stelle die Frage stellen, ob wir möglicherweise auf "zwei verschiedenen Veranstaltungen" waren.
Die dritte Bürgerinformation im ehemaligen Hallenbad im Dorfgemeinschaftshaus in Horumersiel am 14. Juli 1999 war durch folgende wesentliche Punkte gekennzeichnet:
1. Die Akustik des von Ihnen bereitgestellten Raumes ließ überhaupt keine vernünftige Diskussion zu.
2. Die Firma Thalen war nicht ausreichend vorbereitet und hat sich mehrfach geweigert, konkrete Antworten auf berechtigte Fragen zu geben.
3. Insbesondere Herr Weiringer hat Behauptungen in den Raum gestellt ("Der Planungsprozeß wurde behindert."), die sich dann später als haltlos erwiesen und von Ihnen persönlich zurückgenommen werden mußten.
4. Berechtigte Fragen einzelner Bürger wurden von der Firma Thalen einfach nicht beantwortet.
Schließlich mußten Sie selbst die Moderation der Veranstaltung übernehmen, ansonsten wäre die Veranstaltung möglicherweise eskaliert und "geplatzt".
Insbesondere die Behauptung von Herrn Weiringer, der Planungs- und Ortsentwicklungsprozeß in Horumersiel und Schillig sei behindert worden, wurde über insgesamt 35 Minuten diskutiert, ohne daß Sie oder ein Vertreter der Firma Thalen auf die Substanz eingegangen wären. Beide Vertreter der Firma Thalen, Herr Müller und auch Herr Weiringer, weigerten sich, in diesem Zusammenhang, "Roß und Reiter" zu nennen.
Schließlich mußten Sie, Herr Gramberger, eingestehen, daß diese Behauptung haltlos war, denn auch Sie führten aus, daß es auf die in diesem Zusammenhang gestellten Fragen "keine Antwort gibt".
Zunächst kann man aus dieser Veranstaltung schließen, daß die Frage der Mitwirkungsbereitschaft von der Firma Thalen falsch beurteilt wird, da offenbar substantielle Behauptungen in den Raum gestellt werden, die sich dann später als haltlos erweisen. Zum anderen kann man daraus schließen, daß diese Bürgerinformation eher als "Alibiveranstaltung" gedacht war, als daß sie geeignet gewesen wäre, die Bürger wohlwollend umfangreich und substantiell zu informieren.
Reaktion der Bürger
Ich habe nach dieser Veranstaltung einige Bürger gesprochen: Im wesentlichen machte sich große Enttäuschung breit. Wesentliche Aussagen zur Veranstaltung waren:
1. "Unsere Einwendungen aus den ersten Bürgerinformationen wurden gar nicht berücksichtigt."
2. "Man hat unsere Fragen nicht beantwortet."
3. "Die haben versucht, uns für dumm zu verkaufen!"
Herr Gramberger, überlegen Sie doch einfach einmal, was Sie in einer Bevölkerung auslösen, wenn Sie derartige Veranstaltungen in der Gemeinde zulassen bzw. gestalten.
Schließlich ist die Verwaltung der Gemeinde eine Art Service-Abteilung zum Wohle der Bürger. Diesem Anspruch sind Sie glaube ich in der dritten Bürgerinformation vom Juli 1999 nicht gerecht geworden.
Sie und Ihre Kollegen, die schließlich ihr Gehalt aus Steuergeldern beziehen, bekommen Ihre Entlohnung dafür, daß Sie sich um das Wohl der Bürger kümmern und nicht dafür, daß Sie die Rechte einzelner Bürger beschneiden. Schließlich wurden Sie ja von den Bürgern gewählt.
Weiteres Vorgehen
Im übrigen bin ich mit meinen Analysen zum Thema § 165 BauGB noch längst nicht am Ende, sondern werde weiter an dem Thema arbeiten und Ihnen zu gegebener Zeit jeweils die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen und auch die relevanten Funktionsträger über die Entwicklung in der Gemeinde Wangerland informieren. Insbesondere auch die Bezirksregierung hat in diesem Zusammenhang Interesse bekundet.
Sie schreiben in diesem Zusammenhang:
"Ein Mehr steht Ihnen einfach nicht zu und ist auch aufgrund Ihrer wiederholt dargestellten Uneinsichtigkeit nicht vertretbar, ..."
Herr Gramberger, Sie sollten als Bürgermeister einer Gemeinde jederzeit Anregungen und Hinweise zu Planungen entgegennehmen können. Zusätzlich sollten Sie in der Lage sein, zu verkraften, daß auch "Ihre" Ratsmitglieder und Aufsichtsbehörden mit diesen Informationen versorgt werden.
Uneinsichtigkeit
Ich glaube einfach, daß das Wort "Uneinsichtigkeit" hier die falsche Bezeichnung ist. Schließlich muß man sich – insbesondere als Bürgermeister – mit angebotenen Problemlösungen kritisch auseinandersetzen – schließlich leben wir in einer Demokratie mit einem ausgeprägten Rechtssystem, das auch die Grundrechte der Bürger schützt. Information spielt in diesem Zusammenhang eine zunehmende Rolle. Wir sollten sie nutzen!
Einerseits habe ich natürlich als Bürger und Investor im Ort Horumersiel großes Interesse daran, daß sich dieser Ort weiterentwickelt – auch wenn mir durch Entscheidungen der Gemeinde Wangerland hin und wieder einmal Entwicklungsmöglichkeiten genommen oder diese behindert werden.
Andere Gemeinden, mit denen ich zusammenarbeite, sind wesentlich konstruktiver und bereit, ohne "öffentlich-rechtliche Druckmittel" im Sinne der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB Problemlösungen zu entwickeln und umzusetzen. Aus diesem Grund hat sich mein Investitionsschwerpunkt inzwischen verlagert und befindet sich nicht mehr in der Gemeinde Wangerland; Einzelheiten dazu hatte ich schon einmal erläutert.
Andererseits werden Sie verstehen, daß ich, insbesondere angesichts der Vorgehensweise der Gemeinde Wangerland, mit allen legitimen Mitteln versuchen werde, die Bürgerrechte meiner Familie zu schützen, und Sie werden auch verstehen, daß mir an dieser Stelle meine eigenen Interessen ein bißchen wichtiger sind als die allgemeinen Interessen der Gemeinde Wangerland. Das geht Ihnen und vielen anderen Bürgern sicher auch so.
Schaden der Allgemeinheit
Sie unterstellen mir, ich wolle mein "vermeintliches Recht zum Schaden der Allgemeinheit in dieser Gemeinde durchsetzen".
Ich halte dieses für eine ziemlich bösartige, haltlose Unterstellung.
Sie führen dazu im einzelnen aus:
"Die Gemeinde Wangerland wird keinesfalls zulassen, daß Sie aufgrund Ihrer Uneinsichtigkeit gegenüber rechtlich vorgegebenen Verfahren erreichen könnten, Ihr vermeintliches Recht zum Schaden der Allgemeinheit in dieser Gemeinde durchzusetzen."
Ich hätte nicht gedacht, daß Sie sich auf ein solches Niveau der Argumentation begeben.
Für mich ist es völlig unverständlich, daß Sie persönlich einerseits uns als Bürger den Rat erteilen, die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB in Horumersiel – Schillig auf dem Wege des Verwaltungsrechtsweges in Form eines Normenkontrollverfahrens prüfen zu lassen und andererseits aber in Ihrem Schreiben den Eindruck erwecken, als würde ich "zum Schaden der Allgemeinheit" handeln.
Es darf doch einem Bürger nicht verwehrt werden, im Rahmen der geltenden Rechtsordnung seine Rechte wahrzunehmen und auf dem extra dafür vorgesehenen Rechtsweg prüfen zu lassen, ob diese durch Entscheidungen und Maßnahmen einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft beeinträchtigt werden.
Wenn Sie daraus die Unterstellung ableiten, der Bürger würde zum Schaden der Allgemeinheit handeln, bedeutet bereits diese Aussage möglicherweise eine unzulässige Beeinträchtigung von Bürgerrechten und damit ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Meines Erachtens werden Sie damit Ihrer Rolle und Aufgabe als Bürgermeister mit der entsprechenden professionellen Ausbildung nicht gerecht.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir, nachdem Sie mir offenbar solche Absichten unterstellen, dieses spezifizieren, d.h. Beispiele nennen würden. Ich würde dann gerne einmal mit Ihnen eine substantielle Diskussion darüber führen.
Im übrigen halte ich die auf Initiative der Firma Thalen "angezettelte" Diskussion um den § 165 BauGB für extrem schädlich für die Ortsentwicklung in Horumersiel. Die ganze Problematik hätte man ohne Konflikte im Rahmen einer ganz normalen Bauleitplanung im Sinne der Ortsentwicklung viel besser lösen können.
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB hat zu einer extremen Polarisierung zwischen Verwaltung einerseits und den Grundstückseigentümern anderseits geführt. Diese Polarisierung ist bestimmt nicht hilfreich, wenn Bauprojekte und damit die Ortsentwicklung vorangetrieben werden sollen.
Man muß sich sogar die Frage stellen, ob nicht diese städtebauliche Entwicklungsmaßnahme letztlich wegen der ausgelösten Polarisierung und der Zusatzkosten, insbesondere für die Firma Thalen in Millionenhöhe bei Durchführung der Maßnahme, zu einem vermeidbaren Schaden für die Allgemeinheit und damit für alle Bürger der Gemeinde, insbesondere aber für die Bauwilligen, führt.
Sie müssen damit rechnen, daß bei gegensätzlicher Überzeugung im Hinblick auf die Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung einer solchen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme aufgeklärte Bürger ihre Rechte wahrnehmen und schützen werden. Erfahrungsgemäß kostet so etwas Zeit und Geld und geht zu Lasten einer "geschmeidigen Ortsentwicklung".
Meines Erachtens tragen Rat und Verwaltung die volle Verantwortung für alle Konsequenzen, die aus der Ratsentscheidung zur Ortsentwicklung im Rahmen einer städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB entstehen. Ich halte es für wenig professionell, wenn man versucht, die Verantwortung auch nur ansatzweise auf Bürger abzuwälzen, die sich in ihren Rechten beeinträchtigt fühlen und versuchen, sich mit adaquaten Mitteln zu wehren..
Ich halte Ihre Aussage, zum Thema "Schaden für die Allgemeinheit" für einen unzulässigen untauglichen Einschüchterungsversuch, mit dem Ziel, unbescholtene Bürger daran zu hindern, ihre Rechte wahrzunehmen und sich durch Inanspruchnahme adäquater Hilfsmittel zu schützen bzw. schützen zu lassen.
Bauleitplanung
Eine ganz vernünftige Diskussion im Rahmen einer normalen Bauleitplanung zwischen Rat und Verwaltung der Gemeinde Wangerland und den Grundstückseigentümern hätte viel schneller brauchbare Ergebnisse gebracht und meines Erachtens eine Menge an Kosten gespart. Diese vermeidbaren Kosten sollen jetzt auf die Grundstückseigentümer bzw. die Käufer der zu bauenden Häuser umverteilt werden. Damit wird genau das Gegenteil von dem erreicht, was die Gemeinde vorgibt: Die Preise für Grundstücke und Immobilien steigen.
GBR-Lösung
Zusätzlich laufen Sie Gefahr, daß Sie in diesem Zusammenhang die Initiative für die Stadtentwicklung in Horumersiel – Schillig verlieren, denn die von mir vor einigen Monaten schon einmal angesprochene und geplante GbR-Lösung ist keinesfalls "vom Tisch".
Wenn mehrere Grundstückseigentümer gemeinsam eine GbR zur Immobilienentwicklung bilden, können sie im gleichen Rechtsstatus wie ein Einzeleigentümer die Eigenentwicklung vorantreiben.
Dann wird möglicherweise eine Ortsentwicklung betrieben, die den Bürgern hilft und nicht möglicherweise vorrangig den unternehmerischen Interessen einer Entwicklungsfirma, nämlich der Firma Thalen, dient.
Sie als Bürgermeister haben gemeinsam mit dem Rat der Gemeinde Wangerland unter Fraktionszwang dafür gesorgt, daß dieses Verfahren gemäß § 165 BauGB in Gang gesetzt wurde.
Auch in diesem Fall tragen Sie die volle Verantwortung. Wenn diese GbR-Lösung greift, werden möglicherweise die Handlungsmöglichkeiten von Rat und Verwaltung in erheblichem Maße eingeschränkt.
"Durchstehen"
Auch wenn eine ganz normale Bauleitplanung für die Gemeinde Wangerland sehr viel förderlicher und einfacher gewesen wäre, werden wir die von Ihnen in Gang gesetzte Prozedur gemäß § 165 BauGB jetzt gemeinsam "durchstehen". Wie Sie persönlich uns allen empfohlen haben, werde ich insbesondere die rechtlichen Aspekte in diesem Bereich prüfen lassen und habe mir dazu ein sehr kompetentes Team zusammengestellt.
Sie haben als Verwaltung und Rat der Gemeinde Wangerland die "sportliche Disziplin § 165 gewählt". Wenn es jetzt dabei zu Reibungsverlusten und Negativentwicklungen kommt, haben Sie dafür auch die volle Verantwortung zu tragen.
Vergangenheit / Entwicklung
Vergleicht man die derzeitige politische Landschaft in der Gemeinde Wangerland mit der Vergangenheit, so muß man folgendes feststellen: Zu Zeiten von Herrn Alfred Geier, Frau Adele Jürgens, Herrn Rudolf Garlichs wurde auch hart argumentiert und heftig gestritten, letztlich hat man damals aber die Probleme gelöst, indem man sich gemeinsam an einen Tische gesetzt und Lösungen gesucht hat.
Inzwischen versucht man, die gesamte Ortsentwicklung auf eine formaljuristische Ebene zu heben. "Heben" ist dabei wahrscheinlich das falsche Wort. Zusätzlich bedient man sich dann noch kostenintensiver externer Dienstleister, die noch nicht einmal in der Gemeinde Wangerland ihre Gewerbesteuern zahlen. Auf zwingend notwendige Ausschreibungen für solche Planungsarbeiten wird in diesem Zusammenhang sogar teilweise verzichtet.
Man setzt sich nicht mehr den Problemen und Interessen der Bürger auseinander, sondern man läßt von einer gewinnorientierten Firma streiten, macht sich selbst nicht mehr die "Finger schmutzig" und nimmt dabei möglicherweise in Kauf, daß das Optimum der Stadtentwicklungsplanung in der Gemeinde verfehlt wird.
Zusätzlich wird durch die Art und Weise, in der die Firma Thalen vorgeht, die Stimmung unter den Bürgern äußerst negativ beeinflußt. Bestes Beispiel dafür ist die dritte Bürgerinformation vom 14. Juli 1999.
Ich halte das für eine äußerst bedenkliche Entwicklung.
Strategisches Geschäftsfeld
Es läßt sich kaum verbergen, daß die Firma Thalen die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB zum strategischen Geschäftsfeld erklärt hat und damit versucht, Wachstum in der eigenen Firma zu generieren.
Wenn man feststellt, daß dort, wo die Firma Thalen akquisitorisch auftritt, insbesondere in den Landkreisen Friesland und Ammerland sowie in Butjadingen scheinbar plötzlich erhöhter Wohnbedarf auftritt und eine städtebauliche Entwicklungsplanung gemäß § 165 BauGB notwendig und möglich wird, so wirft dies deutliche Fragen zur Objektivität auf.
Miteinander
In meiner Unternehmensberatungspraxis, in der ich mich in großen Konzernen bewege, habe ich gelernt, daß man schwierige Probleme nur mit motivierten Teams und Mitarbeitern gemeinsam lösen kann. Ein Gegeneinander führt in der Regel zu Blockaden und letztlich zu wirtschaftlichen Schäden.
Meines Erachtens sind wir von einem Miteinander weit entfernt. Die Verantwortung dafür haben Rat und Verwaltung und damit auch Sie persönlich, Herr Gramberger, als Bürgermeister, ganz allein zu tragen.
Rolle Famielie Willms
Meine Familie und ich werden einer Ortsentwicklung nicht – wie Sie behaupten – im Wege stehen, sondern diese wie auch in der Vergangenheit fördern (siehe Seite 5). Allerdings dürfen Sie nicht davon ausgehen, daß wir berechtigte Eigeninteressen hinter die Interessen der Allgemeinheit zurückstellen.
Gerade angesichts der jüngsten Diskussionen insbesondere um die Themen Wattenmeerhaus und Fremdenverkehrsabgabe kann man deutlich ablesen, daß auch andere dieses ganz offensichtlich nicht tun.
Sie werden auch verstehen, daß bei vielen Grundstückseigentümern die Euphorie im Hinblick auf die Ortsentwicklung nachläßt, wenn Sie wie mit dem § 165 BauGB "mit Kanonen auf Spatzen schießen".
Insbesondere auch Ihr Schreiben vom 19. November 1999 ist meines Erachtens nicht geeignet, eine Atmosphäre herzustellen, in der man zusammenarbeitet. Vielmehr führt das zu einer weiteren "Brunnenvergiftung".
In diesem Zusammenhang darf ich auch noch einmal auf die Themen Am Huf, Wiesenweg und Kolk hinweisen, wo die Familie Willms maßgebliche Beiträge zur Ortsentwicklung geleistet hat.
Goldstrasse
Interessant ist im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auch der Brief von Herrn Anton Willms, Goldstraße 12, der Ihnen, wie auch mir, in den letzten Tagen zugegangen sein müßte.
Herr Anton Willms beschreibt in diesem Brief in vielen Details gravierende Mängel der von der Verwaltung der Gemeinde Wangerland zu verantwortenden Planung um die Goldstraße. Faßt man sein Schreiben zusammen, kommt man zu folgender Schlußfolgerung:
1. Die durchgeführte Verengung der Fahrbahn der Goldstraße führt zu erheblichen, nicht vertretbaren Verkehrsrisiken für Gäste und Anwohner.
2. Eine Verschönerung der Ortsdurchfahrt wurde durch die Anpflanzung von Lindenbäumen nur bedingt erreicht. Architektonisch schöne Häuser werden jetzt hinter Lindenbäumen "versteckt". Es ist zwar alles schön grün, man sieht aber nichts mehr von der Dorfarchitektur.
3. Auf die Anwohner der Goldstraße wurde bei der Planung und Ausführung dieser Baumaßnahme wenig Rücksicht genommen. Herr Gramberger, stellen Sie sich doch einmal vor, man würde Ihnen in 3 m Entfernung von Ihrem Wohnzimmerfenster auf der Südseite Ihres Hauses 4 m hohe Lindenbäume pflanzen und Ihnen damit in wesentlichem Umfang das Sonnenlicht wegnehmen. Sie sollten dabei bedenken, daß Herr Anton Willms das 80ste Lebensjahr längst überschritten hat und sich auch nicht mehr so recht wehren kann – ich halte das für ziemlich rücksichtslos.
4. Den Anliegern der Goldstraße wird, ohne daß dafür eine Rechtsgrundlage besteht, das Pflegen der angelegten Bodendeckerbeete aufgebürdet. In meinem Fall (Goldstraße 10) geht es sogar um die Bodendeckerbeete, die jenseits der Bushaltestelle liegen. Auch dafür habe ich schon ein Schreiben der Gemeinde Wangerland erhalten. Ich frage mich, ob ich eigentlich Anlieger der Bodendeckerbeete bin, die jenseits Bushaltestelle und damit jenseits einer Straße liegen.
5. Letztlich ist die Planung und Ausführung der Goldstraße schon jetzt und wahrscheinlich mit vorausschauender Absicht so angelegt, daß daraus eine Fußgängerzone werden muß und eine Umgehungsstraße unumgänglich wird. Damit ist aber die Sanierung der Goldstraße Bestandteil der nunmehr geplanten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und muß in direktem Zusammenhang mit dieser gesehen werden. Insofern ist es meines Erachtens auch unzulässig, solche Dinge wie Großparkplatz und Umgehungsstraße den sich ansiedelnden Bauwilligen am Ortsrand aufzubürden und damit die Grundstückspreise in die Höhe zu treiben. Vielmehr sollte die gesamte Goldstraße, wenn denn die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zum Tragen kommen soll, in diese miteinbezogen werden und sämtliche Grundstücke im Ortskern genau wie die Grundstücke am Ortsrand mit einem Planwertausgleich belegt werden.
Das Beispiel Goldstraße zeigt deutlich, daß die Planungsqualität der Gemeinde Wangerland trotz Einschaltung hochbezahlter externer Firmen zu wünschen übrig läßt und daß wertvolle Anregungen und Bedenken der Anlieger und Bürger nicht miteinbezogen werden.
Einbeziehung anderer Baugebiete
Zusätzlich zur Einbeziehung der Goldstraße in die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB sollte man überlegen, ob man nicht dann im Sinne der Gleichbehandlung der Bauwilligen bzw. Bauherren aus den vergangenen Jahren und der Bauwilligen der zukünftigen Jahre auch die seit den 60er Jahren fertiggestellten Wohnsiedlungen Wiesenweg, Am Sportplatz, Heinrich-Tiarks-Straße und Quellerweg in vollem Umfang mit in die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme einbezieht und den von der Gemeinde Wangerland beanspruchten Planwertausgleich nachfordert.
Im Quellerweg ist erst teilweise gebaut, d.h. zumindestens für die jetzt noch freien Grundstücke sollte die Gemeinde Wangerland im Sinne einer Gleichbehandlung darauf bestehen, daß die Bauwilligen den gleichen Planwertausgleich zu zahlen haben, wie die zukünftigen Bauwilligen in den im Rahmen der geplanten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB zu bebauenden Flächen.
Auf diese Weise würden auf die jeweiligen Bauherren Kosten von 10.000,- bis 30.000,- DM pro Grundstück zukommen. Das ist sicherlich eine vertretbare Größe und würde den Planwertausgleich der für allgemeine Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden soll, auf qm-Basis für die neuen Baugebiete erheblich senken.
Außerdem sollte man überlegen, ob man nicht grundsätzlich für alle neuen Baugebiete in der Gemeinde Wangerland, d.h. auch in Hooksiel, Hohenkirchen etc., die Baugebiete im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme vorantreibt. Dadurch würde dem Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Grundgesetz wesentlich besser Rechnung getragen.
Für mich ich völlig unverständlich, weshalb der Markt für Neuimmobilien in Horumersiel – Schillig über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme reguliert werden soll, andererseits aber in Hooksiel in großem Umfang Neubaugebiete mit Hilfe von gewerblichen Bauträgern und Maklern aggressiv vermarktet werden und die mitwirkenden Bauträger dort ihre Gewinne machen dürfen.
Meines Erachtens ist ein erhöhter Wohnbedarf in Horumersiel – Schillig genauso wenig vorhanden, wie in Hooksiel. Struktur- und Ortsentwicklung von Horumersiel – Schillig und Hooksiel unterscheiden sich kaum:
1. Die Ortschaften haben in etwa die gleiche Größe
2. Beide Ortschaften liegen an der Nordsee und haben den erheblichen Wirtschafts-faktor Fremdenverkehr.
Ich halte es für rechtlich sehr problematisch, wenn man versucht, Infrastrukturmaßnahmen, die der gesamten Ortschaft oder sogar der Gemeinde insgesamt zu Gute kommen, kostenmäßig auf einzelne Grundstückseigentümer bzw. zukünftige Bauwillige zu übertragen, ohne sich um die Gleichbehandlung der Bürger der Gemeinde zu kümmern.
Wie bereits weiter oben bemerkt, wird auch die Frage der Gleichbehandlung im Sinne des Grundgesetzes Thema eines Normenkontrollverfahrens sein.
Fazit
Herr Gramberger, ich glaube Sie haben sich mit Ihrem Schreiben vom 19. November 1999 keinen großen Gefallen getan. Dieses Schreiben ist ein ganz offensichtliches Indiz dafür, daß Ihnen nichts daran liegt, mit den Bürgern zusammenzuarbeiten und konstruktiv auf Anregungen einzugehen.
Überlegen Sie doch bitte einmal, was Sie mit einem solchen Schreiben auslösen. Ich kann Ihnen sicher sagen, daß die Begeisterung für Ihre Arbeit auf meiner Seite durch dieses Schreiben nicht gewachsen ist.
Vielmehr ist mir letztlich durch dieses Schreiben wie auch die jüngsten Diskussionen bezüglich des Wattenmeerhauses und der Fremdenverkehrsabgabe klargeworden, daß es dringend notwendig ist, die breite Öffentlichkeit über das Handeln und die Entscheidungen von Rat und Verwaltung der Gemeinde Wangerland zu informieren.
Außerdem muß man den Rat durch eine sachbezogene, detaillierte Informationspolitik von außen in die Lage versetzen, seine Aufgabe im Sinne einer Kontrolle der Verwaltung wahrzunehmen.
Ich werde in Zukunft im Sinne eines Hobbys intensiv daran arbeiten, diese breite Öffentlichkeit zu unterstützen, um die Kontrolle der Verwaltung durch den Rat – wie es die Rechtsordnung vorsieht – zu gewährleisten.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Heinrich Willms
Copyright 1999 Heinrich Willms
Anlage: Verteiler
VERTEILER
Hr. Gerhard Glogowski, Ministerpräsident, Niedersächsische Staatskanzlei
Hr. Bernd Theilen, Regierungspräsident, Bezirksregierung Weser/Ems
Hr. Lothar Trinter, Bezirksregierung Weser/Ems
Hr. Wolfgang Heinrich, Bezirksregierung Weser/Ems
Hr. Dr. Lothar. Knippert, Oberkreisdirektor, Landkreis Friesland
Fr. Landrätin Karin Evers-Meyer, Landkreis Friesland
Fachausschuß Städtebau- und Wohnungswesen im Niedersächsischen Landtag
(Eingabe-Nr. 02051/08/14)
Mitglieder des Rates der Gemeinde Wangerland
Hr. Reinhard Thomssen, Kurdirektor, Wangerland Touristik GmbH
Hr. Dr. Herbert Ehrenberg
Hr. Ralf Hans
Hr. Hans Kleinschmidt
Fr./Hr. Gisela und Christfried Kowalewsky
Hr. Dr. Rüdiger Müller
Hr. W. Ostendorf, Kreislandvolkverband Friesland e.V.
Fr. Renate Rosenthal
Hr. E. Schake
Hr. Winfried Neumann
Hr. Anton Willms
Fr./Hr. Anna und Johannes Willms
Fr. Sterz, Jeversches Wochenblatt
Hr. Stutz, Nordwest-Zeitung
Hr. Abeldt, Wilhelmshavener Zeitung
Hr. RA Rüdiger Fink
Internet:
www.wangerland-spiegel.de