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10. Dezember 1999

EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN    PER FAX VORAB

Herrn Bürgermeister
Joachim Gramberger
Gemeinde Wangerland

26434 Wangerland-Hohenkirchen

 
Sehr geehrter Herr Gramberger,

in der "Wilhelmshavener Zeitung" las ich kürzlich (am 3. Dezember 1999), dass das Inventar des Wattenmeerhauses derzeit "eingemottet" ist.

Meines Erachtens besteht daher das Risiko, dass das Wattenmeerhaus in der kommenden Saison gar nicht öffnen kann. Es wäre schade für Horumersiel und den Fremdenverkehr im Ort.

Des weiteren kann man in diesem Artikel lesen:

"Der Vorschlag war an die Bedingung geknüpft, dass die Wangerland Touristik von den Umbaukosten freigehalten wird und dass ein zehnjähriger Mietvertrag abgeschlossen wird."

In meinem damaligen Angebot für das Wattenmeerhaus hatte ich einen Mietvertrag für das Wattenmeerhaus zu ortsüblichen Konditionen in Aussicht gestellt.

Herr Thomssen hatte damals eingewandt, dass man ja von den Kosten runter wolle und deswegen einem Investor, der das Wattenmeerhaus kauft, keine Miete zahlen könne.

Nunmehr entnehme ich dem Artikel der "Wilhelmshavener Zeitung", dass die Wangerland Touristik GmbH für Räume, die möglicherweise ohnehin nicht genutzt worden wären, vom Trägerverein des Wattenmeerhauses eine Miete verlangt. Es ist doch erstaunlich, dass man einem privaten Investor eine solche Miete nicht zugestehen will bzw. ihm quasi vorwirft, so etwas überhaupt zu fordern, gleich anschließend aber dem Trägerverein von Seiten der Wangerland Touristik GmbH "selbst in die Tasche greift".

Des weiteren wurde in diesem Artikel geschrieben, dass Arno Meents insgesamt 28 Parkplätze zu "fünf Prozent des Grundstückswertes im Jahr" pachten kann. Weiterhin wurde geschrieben: "Die Parkplätze würden den Hotelgästen zur Verfügung stehen, müssten aber nicht unbedingt das gesamte Jahr abgesperrt werden." Thomssen: "Im Winter finden die Hotelgäste ja ohnehin einen Parkplatz."

Daraus kann man sicherlich schließen, dass die Parkplätze insbesondere in der Hochsaison für den sonstigen ruhenden Verkehr nicht mehr zur Verfügung stehen und im Zuge einer Absperrung für das Hotel Zollhaus reserviert werden.

Ich habe mich inzwischen einmal mit einem ortskundigen Fachmann zusammengesetzt und überschlagen, welche Kosten in diesem Zusammenhang auf Arno Meents zukommen bzw. welche Erträge die Wangerland Touristik GmbH in diesem Falle erzielen kann.

Gemäß Baurecht ist ein Parkplatz 2,3 bis 2,5 x 5 m groß, das ergibt eine Grundfläche von 11,5 bis 12,5 qm. Bei einem qm-Preis von 150 DM käme man auf einen Wert des Parkplatzes von 1.725 bis 1.875 DM.

Fünf Prozent dieses Wertes entsprechen einer Jahrespacht von 86,25 bis 93,75 DM. Für alle 28 Parkplätze wären das dann 2.415 bis 2.625 DM.

Das heißt, Arno Meents würde, wenn diese Schätzgrößen zum Ansatz kommen, für alle 28 Parkplätze pro Jahr ca. 2.500 DM an die Wangerland Touristik GmbH entrichten.

Es mag ja sein, dass die ein oder andere Schätzgröße, wie z. B. der Grundstückswert, nicht exakt auf den Punkt genau getroffen ist. Insofern mag dieser Jahreserlös zwischen 2.000 und 4.000 DM schwanken. Letztlich ändert sich die Größenordnung aber nicht.

Vergleicht man die Jahrespacht von Herrn Meents mit einem Ablösebetrag der gemäß Stellplatzsatzung an die Gemeinde Wangerland zu zahlen wäre, ergibt dieses eine Einmalzahlung in Höhe von 210.000 DM (28 x 7.500 DM).

Stellt man die "Jahrespacht" von Herrn Meents zu diesem Betrag gemäß Stellplatzverordnung ins Verhältnis, so ergibt das eine Verzinsung von ca. 1,25%. Selbst in Zeiten mit sehr niedrigen Zinsen, wie wir sie gerade erleben, betrachte ich das als eine marktabweichende Vorzugsbehandlung, die in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen steht, der durch die Stellplätze und die Herrn Arno Meents in Aussicht gestellten erweiterten Bebauungsmöglichkeiten gegeben ist.

Errechnet man nach industrieüblichen Methoden den Kapitalwert der Stellplatzvermieterlöse für die nächsten 10 Jahre mit einem angemessenen Abzinsungsfaktor, so ergibt sich ein Kapitalwert von ca. 10.000 bis 12.000 DM.

Zieht man diesen Kapitalwert von der Einmalzahlung gemäß Stellplatzverordnung der Gemeinde Wangerland ab, die Herr Arno Meents üblicherweise zu zahlen hätte, wenn er wie ein "normaler Gemeindebürger" behandelt worden wäre, kommt man direkt zum "Begleitgeschenk", das er in Zusammenhang mit dem Wattenmeerhaus erhalten hat.

Dieser verdeckte Zusatznutzen liegt bei rund 200.000 DM.

Meines Erachtens handelt es sich dabei um einen ohne Notwendigkeit von der Wangerland Touristik GmbH in Abstimmung mit der Gemeinde Wangerland "verschenkten" wirtschaftlichen Vorteil.

Immerhin plant er (Stand der Planung vom Oktober 1999) eine Grundflächenzahl von 0,57, obwohl im Bebauungsplan nur eine Grundflächenzahl von 0,40 vorgesehen ist. Wesentliche Voraussetzung für die Realisierung einer solch hohen Grundflächenzahl ist die Bereitstellung der entsprechenden Stellplätze durch die Gemeinde Wangerland bzw. die Wangerland Touristik GmbH außerhalb des Wattenmeerhaus-Grundstücks.

Man muss daraus die Schlussfolgerung ziehen, dass die Gemeinde Wangerland nicht nur mit ihrer Tochter, der Wangerland Touristik GmbH, eine verfehlte Ortspolitik im Sinne des ruhenden Verkehrs betreibt, sondern darüber hinaus feststellen, dass die Gemeinde Wangerland über die Wangerland Touristik an private Investoren wie Arno Meents verdeckte Subventionen gibt bzw. wirtschaftliche Vorteile verteilt.

Als Bürger der Gemeinde Wangerland muss man sich fragen, ob es im Sinne der Ortsentwicklung formell und inhaltlich rechtmäßig ist, dass offenbar die Geschäftsführung der Wangerland Touristik GmbH mit Billigung des Alleingesellschafters Gemeinde Wangerland, ohne Kontrolle durch den Rat der Gemeinde Wangerland, Bauordnungspolitik betreibt und dabei möglicherweise rechtswidrige verdeckte Subventionen an kapitalkräftige private Investoren vergibt.

Mein Rechtsempfinden stört das erheblich.

Insofern darf ich an dieser Stelle noch einmal den Ausschreibungsprozess über das Wattenmeerhaus im Oktober 1999 wegen erheblicher Mängel in Frage stellen und gegen die von Ihnen zugesandten Schreiben und auf Basis neuer vorliegender Erkenntnisse im Sinne eines Verwaltungsbescheides Widerspruch einlegen. Zusätzlich kündige ich hiermit rechtliche Schritte an.

Es ist ja immer noch strittig, ob Herr Arno Meents tatsächlich die von mir gebotenen 900 TDM für das Wattenmeerhaus zum gleichen Zeitpunkt geboten oder gezahlt hat bzw. sich im Kaufvertrag verpflichtet hat, diese zu zahlen. Einerseits liegen mir immer noch Informationen vor, die diesem eindeutig widersprechen, andererseits hat die Gemeinde Wangerland als Alleingesellschafterin der Wangerland Touristik GmbH bisher den Kaufpreis bzw. den Vertrag noch nicht offengelegt.

Diese Frage bleibt also zu klären.

Es scheint sich aber inzwischen herauszukristallisieren, dass ich offenbar auf ein Objekt geboten habe, das inhaltlich längst nicht mit dem Objekt übereinstimmt, was Herr Meents nunmehr mit den entsprechenden "Begleitgeschenken" zugesprochen bekommen hat.

  1. Laut Aussagen von Herrn Meents liegen mündliche Zusagen vom Landkreis und der Gemeinde über eine vom Bebauungsplan wesentlich abweichende Grundflächenzahl (0,57 anstatt 0,40) vor.
  2. Parallelvertrag zur Anmietung von 28 Stellplätzen zu günstigen Konditionen: wirtschaftlich erheblich abweichend von der in der Gemeinde Wangerland gütigen Stellplatzsatzung.
  3. Der Bürger der Gemeinde Wangerland möge sich doch einmal fragen, ob hier jeweils mit dem gleichen bzw. selben Zollstock gemessen wird.

    Bei dieser ganzen Angelegenheit muss man davon ausgehen, dass die Wangerland Touristik GmbH eine Eigengesellschaft der Gemeinde Wangerland ist und keineswegs, wie immer wieder von Vertretern der Wangerland Touristik GmbH und der Gemeinde Wangerland behauptet wird, eine nach unternehmerischen Grundsätzen frei handelnde Gesellschaft darstellt. Gemäß geprüfter Rechtslage ist sogar die Gemeinde Wangerland als Alleingesellschafterin mit Beherrschungsvertrag verpflichtet, das Handeln dieser Gesellschaft zu kontrollieren. Dieses wird insbesondere auch dadurch verstärkt, dass der Aufsichtsrat dieser Gesellschaft ausschließlich mit Funktionsträgern bzw. Ratsmitgliedern der Gemeinde Wangerland besetzt ist.

    Setzt man die ca. 2.500 DM Jahrespacht für 28 Parkplätze zu den erzielbaren Erträgen ins Verhältnis, die auf Basis der dort derzeit installierten Kurzparkplätze erreicht werden können, so kann man nach groben Schätzungen davon ausgehen, dass ein solcher Stellplatz zumindest im vorderen Bereich, direkt gegenüber dem Zollhaus, pro Jahr einen Beitrag von rund 1.000 DM erwirtschaftet. Somit wären für 28 Stellplätze im vorderen Bereich etwa 28.000 DM an Erträgen für die Kurverwaltung zu erzielen. Auch dieses ist eine Schätzgröße, die durchaus nach oben oder nach unten abweichen kann. Man kann aber sehr schnell feststellen, dass die Erträge über Kurzzeitparkplätze wesentlich höher sind als das, was Herr Meents offenbar aufgrund seiner Jahrespacht zu zahlen bereit bzw. verpflichtet ist.

    Somit "verschenkt" die Gemeinde Wangerland/Wangerland Touristik GmbH einen jährlichen wirtschaftlichen Vorteil in Höhe von rund 20.000 bis 25.000 DM bzw. einen einmaligen Kapitalwert von rund 200.000 DM. Aus diesem jährlichen Vorteil könnte Herr Meents schon fast die Hälfte der Zinsen für den Kaufpreis des Wattenmeerhauses begleichen.

    Hinzurechnen muss man den wirtschaftlichen Nutzen im Sinne von Gewerbesteueraufkommen für die Gemeinde Wangerland, der dadurch nicht mehr erzielt werden kann, das Sommerfeste etc. auf dem Parkplatz nicht mehr im früheren Umfang stattfinden können.

    Selbst wenn die Gemeinde Wangerland in Abstimmung mit der Wangerland Touristik GmbH vorhat, die Parkgebühren auf diesem Parkplatz entfallen zu lassen, bleibt immer noch das Problem der Verknappung der ohnehin schon knappen Stellplätze im Ortskern Horumersiel.

    Schaut man sich einmal den wirtschaftlichen Nutzen an, den Arno Meents durch diese Parkplätze erzielt, muss man ihn einerseits messen an den erweiterten Bebauungsmöglichkeiten. Immerhin werden ja alle vorhandenen Stellplätze auf dem Grundstück des Wattenmeerhauses zugebaut und anderweitig genutzt. Andererseits kann man ihn sehr schnell ermitteln, indem man sich überlegt, was ein Stellplatz üblicherweise in einem Hotel bei der Buchung eines Hotelzimmers kostet. Wenn man da ganz vorsichtig rangeht, kann man mit einem Tagessatz von ca. 5 DM bei rund 180 Tagen Auslastung rechnen.

    Heraus kommt ein jährlicher wirtschaftlicher Nutzen von rund 25.000 DM, d. h., der Nutzen für Herrn Meents ist etwa zehnmal so hoch wie sein Einstandspreis auf Basis der Preisgestaltung der Wangerland Touristik GmbH. Meines Erachtens wird da von Herrn Meents auf Basis der günstigen Einstandspreise eine stattliche Marge verdient.

    Betrachtet man diese punktuelle "Großzügigkeit" der Wangerland Touristik GmbH, die ganz offensichtlich in Abstimmung mit den Aufsichtsgremien und damit mit der Gemeinde Wangerland selbst ausgeübt wird, so ergibt sich vor dem Hintergrund der betrieblichen und finanziellen Situation der Wangerland Touristik GmbH ein erhebliches Missverhältnis. Dafür sprechen folgende Gründe:

    1. Die Wangerland Touristik GmbH ist in der Vergangenheit durch die Gesellschafterin, die Gemeinde Wangerland, durch finanzielle Zuwendungen bzw. Bürgschaften mehrfach gestützt worden, um die Gesellschaft finanziell abzusichern.
    2. Wegen der schlechten wirtschaftlichen Situation der Wangerland Touristik GmbH soll die Fremdenverkehrsabgabe in erheblicher Höhe erhoben werden bzw. wird bereits erhoben.
    3. Wegen angeblicher Hinterziehung von Kurbeiträgen werden in Horumersiel und Schillig Vermieter öffentlich "an den Pranger gestellt".

    Geht man diese Gesamtthematik nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an, kommt man sehr schnell zu dem Schluss, dass eine Gemeinde Wangerland, vertreten durch eine Wangerland Touristik GmbH, sicher nicht berechtigt ist, sich über fehlende Kurbeiträge zu beklagen, eine im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit von Horumersiel - Schillig falschen Fremdenverkehrsabgabe einzufordern und sich darüber hinaus noch aus Steuermitteln per Bürgschaft oder Transferzahlungen sanieren zu lassen, wenn sie gleichzeitig derart "großzügig" mit dem Geld umgeht.

    Als Bürger der Gemeinde Wangerland muss man sich schon die Frage stellen, ob nicht im Falle des Wattenmeerhauses zumindest in Teilbereichen in grob fahrlässiger Weise, möglicherweise sogar vorsätzlich, unwirtschaftlich gehandelt wird. Wirtschaftlicher Nutzen bzw. wirtschaftliches Potential wird zugunsten einzelner privater Unternehmer aufgegeben, obwohl die Gemeinde Wangerland bzw. die Wangerland Touristik GmbH dringend darauf angewiesen wäre, diesen wirtschaftlichen Nutzen bzw. das Potential für sich zu erschließen und damit Themen wie die Fremdenverkehrsabgabe überflüssig zu machen. Zumindest ist die Fremdenverkehrsabgabe vor diesem Hintergrund als rechtswidrig einzuschätzen.

    Auch die kommunalen Aufsichtsbehörden sollten sich über diese Thematik einmal Gedanken machen

    Auch dieser Brief erscheint wegen der offensichtlichen Relevanz für die Ortsentwicklung unter der Rubrik "Wattenmeerhaus" in der Internet-Zeitung

    www.wangerland-spiegel.de

    Beiträge interessierter Bürger oder Funktionsträger werden auf Wunsch ggf. veröffentlicht.

    Sehr geehrter Herr Gramberger, ich würde mich freuen, zu diesem Schreiben von Ihnen einmal eine sachliche Stellungnahme zu erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen


    Heinrich Willms

    (elektronisches Dokument, daher ohne Unterschrift gültig)

    Copyright 1999 Heinrich Willms

    Verteiler


      Hr. Ministerpräsident, Nieders. Staatskanzlei
      Fachausschuß Städtebau- und Wohnungswesen,
      Nieders. Landtag

      Hr. B. Theilen, Regierungspräsident Weser/Ems
      Hr. L. Trinter, Bezirksreg. Weser/Ems
      Hr. Dr. L. Knippert, OKD, Landkreis Friesland

      Mitglieder des Gemeinderats

      Hr. R. Thomssen

      Hr. Abeldt, Wilhelmshavener Zeitung
      Hr. Stutz, Nordwest-Zeitung
      Fr. Sterz, Jeversches Wochenblatt

      Hr. N. Hützfeld, Vors. des Gewerbevereins
      Hr. H.-G. Eilers, Vors. des Seebadevereins
      Hr. H. Kleinschmidt
      Hr. E. Schake
      Hr. R. Onnen
      Fr. U. Heinemann
      Hr. W. Neumann
      Hr. R. Fink
      Hr. Dr. Burstette
      Fr./Hr. A. und J. Willms

      Internet: www.wangerland-spiegel.de

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